Abrechnungsmodalitäten

Als privatärztlich tätiger Arzt rechne ich die Honorarforderung nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Meine Rechnungen sind von privaten Krankenkassen erstattungsfähig. Für gesetzlich Versicherte besteht, neben der Selbstzahlung, die Möglichkeit, zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Bei entsprechendem Vertrag (Ärzte, Homöopathie und/oder Naturheilverfahren, Abrechnung nach GOÄ) können meine Honorarforderungen ebenfalls geltend gemacht werden. Zusatzversicherungen werden von allen großen privaten Krankenversicherungen angeboten. Diese sind auch für Kinder ‒ für diese meist zu günstigen Konditionen ‒ erhältlich. Beachten Sie, dass nach Vertragsabschluss mit der Versicherung meist eine dreimonatige Karenzzeit besteht. Rechnungen sind in diesem Zeitraum dann meist noch nicht abrechenbar. Sollten Sie genauere Informationen zu den anfallenden Kosten der Behandlung benötigen, können Sie hierzu gerne unsere Sekretärin oder mich direkt ansprechen.

GOÄ: http://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/42goae/volltext.pdf

Die Rechnungsstellung erfolgt über die Privatärztliche Verrechnungsstelle Baden Württemberg eG (PVS-BW, Bruno-Jacoby-Weg 11, 70597 Stuttgart).

Zur Wahrung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Ihren Daten entsprechen die Grundlagen der für die Rechnungsstellung notwendigen Datenübermittlung an die PVS-BW den Bedingungen der aktuellen europäischen Datenschutzgrundverordnung. Nähere Informationen zum Datenschutz stehen Ihnen unter www.pvs-bw.de „Information gemäß Art. 13 DSGVO“ jederzeit im Internet zur Verfügung. Anliegen zum Datenschutz können auch unmittelbar an den Datenschutzbeauftragten der PVS-BW unter „datenschutz@pvs.bw.de“ gerichtet werden.

 

Die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit
Königstrasse 10a, 70173 Stuttgart.
E-Mail:poststelle@lfdi.bwl.de